Geschichte

Die Elektrizitätsversorgung Saas-Grund wurde am 01. Januar 1934 im Knabenschulzimmer des alten Schulhauses als Lichtgenossenschaft Saas-Grund – Innerbalen gegründet.

Am 01. Januar 1934  nach dem Amt wurde ins Knabenschulzimmer zur Gründungsversammlung der Lichtgenossenschaft eingeladen.

Es wurde der Beschluss gefasst  eine Genossenschaft  zu gründen, deren Aufgabe es ist ohne grosser Gewinn so günstig als möglich den Strom einzukaufen und an die Genossenschaftsmitglieder weiterzugeben.

Zur Neuorganisation der Genossenschaft und zum Erstellen der Statuten wurden folgende Personen für die Amtsdauer von 2 Jahren  in den Vorstand gewählt.

  • Zurbriggen Anton, Saas-Grund, Bodmen
  • Anthamatten Oskar, Saas-Grund, Dorf
  • Anthamatten Roman, Saas-Grund, Gasse
  • Anthamatten Simon,Saas-Grund, U.d.Berg
  • Zurbriggen Benedikt, Saas-Grund, Tamatten
  • Burgener Alois,Saas-Innerbalen, Bidermatten

Die 6 Vorstandsmitglieder aus den 6 Weilern machten den Antrag Herrn Ruppen Albinus  z.Z. Gemeindepräsident von Saas-Gund als Schreiber der Genossenschaft zu bestimmen.

Am 16. Dezember 1934 wurde zur ersten Generalversammlung einberufen, um die vom Vorstand entworfenen und vorgelegten  Statuten zu beschliessen. Die Statuten wurden angenommen und traten ab sofort in Kraft.

Statuten vom 28. Februar 1936

Generalversammlung vom 23. Juni 1935
Der Schreiber Ruppen Albinus gab bekannt, dass die Statuten vom Handelsregister in Brig gutgeheissen wurden. Es wurden auch die Ämter im Vorstand verteilt.

  • Anthamatten Oskar, Präsident
  • Ruppen Albinus, Schreiber
  • Burgener Alois, Kassier

Generalversammlung vom 08. März 1936
In der Zwischenzeit ist nebst dem Lichtstrom auch der Starkstrom eingeführt worden. Darum musste an dieser GV über die Erhebung der Grundtaxen  für Koch- und Heizstrom abgestimmt werden. Nach langer zänkischer Diskussion wurde abgestimmt mit folgendem Resultat: Es wurden 38 Stimmen abgegeben. 22 Stimmen für CHF 50.–, 15 Stimmen für CHF 100.–, 1 Stimme für CHF 200.–. Die Grundtaxen beziehen sich auf eine einmalige Beitragsleistung von CHF 50.– welche die Inhaber von Kochherden und Heizapparaten zu entrichten haben.

Versammlung  vom 15. Januar 1939
An dieser Versammlung mussten der Schreiber und Kassier neu bestimmt werden. Als Schreiber wurde neu Zurbriggen Ludwig von Bidermatten und als Kassier Anthamatten Simon unter dem Berg bestimmt.

Generalversammlung vom 19. Februar 1939
An dieser GV wurde über die Strompreisabgabe an die Gemeinde diskutiert und abgestimmt. Es liefen 48 Stimmen ein: 43 Stimmen um den Strompreis wie bis anhin für 6 Rappen und 5 Stimmen für 4 Rappen pro KW / h anzubieten. Für die Anschlussgebühren der Motorenleistung der neuinstallierten Kirchenheizung wurde folgender  Beschluss gefasst von 47 eingegangenen Stimmen waren 43 für einen unentgeltlichen Anschluss und 4 Stimmen für eine Anschlussgebühr von CHF 200.–.

Es wurde verhandelt über die Differenzen zwischen der Gemeinde und der Lichtgenossenschaft. Nach dem der Präsident der Lichtgenossenschaft erklärte, dass die Gemeinde den Forderungen der Licht-genossenschaft zur Bezahlung der offenen Stromrechnungen nach mehrmaligen Aufforderungen und Mahnungen nicht nachkam, sollte nun die GV über das weitere Vorgehen entscheiden. Von den 50 eingegangenen Stimmen entschieden sich 41 für eine Betreibung der Gemeinde und 9 Stimmen für eine Freilassung. Damit wurde der Vorstand ermächtigt die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Generalversammlung vom 24. Dezember 1950
Burgener Alois aus Bidermatten stellte das Gesuch den Bergweiler Fluh mit Strom zu versorgen. Nach erfolgter Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst, der für alle Bergweiler galt.

Die Bergweiler sind berechtigt auf Ihre Kosten die gewünschten Anschlüsse zu erstellen. Die Stromzähler müssen beim Transformer anfangs der Zubringeleitung montiert werden damit der Stromverlust zu Lasten des Verbrauchers geht. Die so erstellten Leitungen sind Eigentum der Genossenschaft. Die Erstellungskosten und der Unterhalt der Leitungen gehen zu Lasten der Bergweiler. Entferntere Bergweiler sind berechtigt, an den bereits bestehenden Leitungen, unter Kostenbeteiligung anzuschliessen. Vorderhand wird als Basis für den Strompreis Fr. 0,10 pro KW/h verrechnet. Neues Vorstandsmitglied Lukas Zurbriggen.

Generalversammlung 18. Februar 1951
Neuanpassung der Stromtarife: Lichtstrom 10 Rappen Koch- & Heizstrom 5 Rappen und Maschinenstrom 12 Rappen. Es ist das letzte Protokoll das von Präsident Oskar Anthamatten unterzeichnet wurde.

Mitgliederversammlung 06. Dezember 1953
H.H. Pfarrer Konrad Imseng stellte ein Gesuch für die Lieferung von Material zur Erneuerung der Kirchenheizung. Mit 21 Ja gegen 1 Nein  wurde entschieden das benötigte Material kostenlos an die Kirche zu liefern.  Der Stromverbrauch der neuen Heizung wird zum gleichen Preis wie den andern Strombezüger verrechnet. Neuwahlen: Präsident Emil Andenmatten und Vorstandsmitglied Benedikt Kalbermatten.

Generalversammlung vom 21. März 1954
Der Gemeinderat von Saas-Grund ersuchte den Vorstand der Lichtgenossenschaft  die Strassenbeleuchtung in der Gemeinde zu erstellen. Es wurde einstimmig mit Händemehr beschlossen die Strassenbeleuchtung auf Kosten der Lichtgenossenschaft zu erstellen. Der Unterhalt wird von der Genossenschaft auf Kosten der Gemeinde ausgeführt.  Die Gemeinde muss den Stromverbrauch jedoch zum selben Preis wie die anderen Strombezüger berappen.

Generalversammlung vom 20. Februar 1955
Auf Verlangen des Eidgenössischen Starkstrominspektorates müssen bis Ende 1955 sämtliche Freileitungs und Hausinstallationen durch eine Fachperson kontrolliert werden. Beschluss mit Händemehr, Die Genossenschaft bestimmt einen Fachmann (Kontrolleur) und übernimmt dessen Kosten. Die Behebung der Mängel jedoch gehen zu Lasten des jeweiligen Hausbesitzers.

Generalversammlung vom 15. März 1970
Von einem Genossenschaftsmitglied wurde der Antrag gestellt den Draht über seiner Wiese zu entfernen, da er Ihm zu viel Schatten verursache. Der Antrag einstimmig, lächerlich abgelehnt.

Generalversammlung vom Mai 1972
Andenmatten Emil und Anthamatten Roman reichten Ihre Demission ein. Neu wurden Anthamatten Ambros Berg, Bilgischer Pius Gasse, Kalbermatten Benedikt Bodmen, Zurbriggen Herbert Elektriker Tamatten, Zurbriggen Theodor Schreiner Dorf & Zurbriggen Ludwig Vater Bidermatten  in den Vorstand gewählt. Zurbriggen Theodor als Präsident.

Generalversammlung vom 1. Dezember 1974
Es waren Neuwahlen: Zurbriggen Ludwig, Zurbriggen Herbert und Zurbriggen Theodor demissionierten. Neu in den Vorstand gewählt wurden Anthamatten Karl  Dorf, Burgener Albert Tamatten, Zurbriggen Herbert Elektr. Bidermatten, im Amt bestätigt Anthamatten Ambros Berg,  Anthamatten Emil Gasse, Anthamatten Reinhard Mühle, Kalbermatten Benedikt Bodmen. Revisor Andenmatten Bernhard.

Generalversammlung vom 16. März 1975
Beschlussfassung: Mit der Verkabelung des Stromnetzes zu beginnen. Die Genossenschaft wurde im Handelsregister neu eingetragen. Bestellungen von Maschinen können ab sofort auch über die Genossenschaft getätigt werden. Zu folgenden Konditionen 1/3 des Rabattes bleibt der Genossenschaft für Umtriebe 2/3 kommen dem Mitglied zu gute. Ebenfalls wurde für den Strom ein Einheitstarif eingeführt 12 Rappen für die Genossenschaftsmitglieder und für 15 Rappen kann er an Kurzmieter  (Ferienwohnungen) weiter verrechnet werden.

Generalversammlung vom 10. April 1976
Wegen Unklarheiten bei der Verrechnung von Anschlussgebühren der neuen Verkabelung wurde Herrn Fux Willi als Fachkraft und Berater zugezogen. Nach dessen Berechnungen und Vorschlag entschied man sich die anfälligen Gebühren auf Kubatur und nicht per Ampère zu verrechnen.

Versammlung vom 01. April 1977
Da man bereit war mit der Verkabelung zu beginnen, drängte sich das Thema Strassenbeleuchtung in den Vordergrund.  Der Vorstand lud den gesamten Gemeinderat schriftlich zu einer Besprechung ein.

Die Gemeinde liess sich nur durch den Präsidenten und ein Ratsmitglied vertreten. Der Genossenschaftspräsident Anthamatten Emil machte der Gemeinde den Vorschlag  die Strassenbeleuchtung in den Weilern und Nebenstrassen (Wege) gemeinsam durchzuführen. Leider  fand der Gemeindepräsident die Beleuchtung der Nebenstrassen als Luxus und zu teure Investition und lehnte jegliche finanzielle Beteiligung seitens der Gemeinde ab. Auch auf den Vorschlag der Genossenschaft diese die nächsten 5 Jahre steuerfrei zu lassen, damit das Steuergeld in die Beleuchtung investiert werden kann, wurde abgelehnt. Einzig die Zusage für einen günstigern Bodenpreis zur Erstellung der Trafostation Färichen wurde zugestimmt. Demzufolge, auch auf drängen der Bevölkerung wurde beschlossen, dass die Lichtgenossenschaft auf eigene Rechnung die Strassenbeleuchtung erstelle und die Finanzierung über einen Aufschlag von 20 Rappen pro Kubikmeter Anschlussgebühren finanziert.

Generalversammlung vom 30. April 1978
Die Gesammtinvestition der Verkabelung kommt auf ca. CHF 1 Mio. zu stehen und soll mit ca. CHF 300`000.– über Anschlussgebühren von den Mitgliedern, CHF 300`000.– von den Reserven und der Rest über Kredit finanziert werden.  Die Anschlussgebühren wurden auf CHF 1.20 pro m3 gem. Kataster auf Gebäude, CHF 40.– pro Ampère für Bahnen & Skilifte und CHF 1`500.– für Campingplätze beschlossen.

Generalversammlung vom 24. Mai 1979
Beschlussfassung: Jahresmiete für Zähler, kleine Zähler CHF 8.–, grosse Zähler CHF 25.–, Geschäfte, Hotel & Werkstätte CHF 40.–. Ferner wurde beschlossen da die Genossenschaft (Gemeinde) den Strom durch die Lonza bezieht, der Trift AG den Strombezug für vorübergehend 3 Jahre frei zu stellen.

Generalversammlung vom 20. Juni 1980
Kalbermatten Benedikt wurde durch Kalbermatten Josef im Vorstand ersetzt.

Generalversammlung vom 08. Juli 1984
Die Eigentümer der Bergweiler stellen ein Gesuch an die Genossenschaft für die Elektrifizierung der Weiler Bodmen, Zer-Engi, Dähwald und Brunnen. Seitens der Genossenschaft ist man bereit: Draht / Kabel und Trafostation zu übernehmen. Grabenarbeiten werden von den Eigentümer selbst ausgeführt. Da seit 1978 keine Strompreisanpassung mehr durchgeführt wurde, beschloss man den KW. von 13 auf 14 Rappen zu erhöhen.

Generalversammlung vom 12. Juni 1986
Es wurde über die Neustrukturierung und Anpassung der Stromtarife orientiert. Herr Hans Roggenmoser dipl. El.Ing. aus Brig orientierte über das neu ausgearbeitete Tarifmodel welches nach dem Verursacherprinzip aufgebaut ist. Nach einer langen Diskussion wurde es schlussendlich gutgeheissen und angenommen. Anstelle von Zurbriggen Herbert wurde Burgener Felix für den Weiler Bidermatten in den Vorstand gewählt.

Generalversammlung vom 09. Oktober 1987

  1. Neuanpassung der Reglemente
  2. Einführung von Werkvorschriften elektrischer Heizungen
  3. Namensänderung von Lichtgenossenschaft in Elektrizitätsversorgung
  4. Beschlussfassung von Kauf Materialdepot im Haus Opal
  5. Orientierung und Beschlussfassung zur Anschaffung einer Rundsteuerung, Kostenbeteiligung 1/3 Lonza, 1/3 Saas-Fee, 1/3 Saas-Gund falls später andere Gemeinden nachziehen wird der Kostenanteil gemäss Schlüssel weiterverrechnet. Saas-Almagell folgte ein Jahr später, zwei Jahre danach Saas-Balen und 1991 Eisten.

Generalversammlung vom 18. August 1988
Demission von Anthamatten Emil nach 15 Jahren Präsident. Neu in Vorstand Zurbriggen Arnold, Präsident Kalbermatten Josef.

Generalversammlung vom 4. Mai 1990
Protokollführer Anthamatten Ambros gibt nach 19 Jahren davon 16 als Protokollist seine Demission bekannt, neu wurde Anthamatten David in den Vorstand gewählt als neuer Aktuar Zurbriggen Arnold.

Generalversammlung vom 28. Juni 1991
Da an diesem Tag Sammeltag RRO für die Überschwemmung Randa war, wurde beschlossen anstelle eines Apéritives eine Spende von CHF 1’000.– Franken zu überweisen.

Generalversammlung 24. März 1995
David Anthamatten hatte seine Demission bekannt gegeben, neu wurde Mittner Bernhard in den Vorstand gewählt. Kassier Reinhard teilte mit, dass seit 1987 keine Tariferhöhung mehr vorgenommen wurde, obwohl die WEG seither schon drei Erhöhungen durchführte und auch die Mehrwertsteuer in Kraft getreten ist. Im Interesse der Genossenschaft wird der Preis nicht erhöht, im Gegenteil, es gibt auf die Jahresrechnung 1995 noch einen Rabatt.

Generalversammlung 23. April 1996
Die Freileitung zum Fletschhorn / Fluh war baufällig, neue Verkabelung und Trafostation beim Fletschhorn. Dem Gesuch vom Jugendverein für gratis Energie zur Beleuchtung des Kreuzes auf der Kräutern wurde gutgeheissen.

Generalversammlung 23. April 1999 – Jubiläumsjahr 65 Jahre
Der Vorstand war der Ansicht keine grossen Feierlichkeiten durchzuführen. Machte aber nach Vorüberlegungen und Abklärungen die Vorschläge:

  1. Jedem Mitglied bei der Rechnungszustellung ein Präsent in Form einer kleinen Taschenlampe zuzustellen. „Was im Nachhinein einen sehr guten Anklang fand.“
  2. Im Altersheim kommt es bei Stromausfällen zu erschwerten Umständen. Darum drängte sich die Anschaffung einer Notstromgruppe auf. Als Jubiläumsgeschenk würde das EW sich mit CHF 12`000.– ( ½ der Offerte ) beteiligen. Rest die Stiftergemeinden.

Die GV teilte mit dem Vorstand die Meinung, dass es sich hier um eine sinnvolle und öffentliche Anschaffung handelt und genehmigte den Antrag.

Generalversammlung vom 6. Juni 2003
Gemeindepräsident Anthamatten Georg machte den Antrag wie bereits an der Urversammlung erwähnt aus finanzieller Lage der Gemeinde anstelle der Steuererhöhung auf 1,5 den Stromtarif ein wenig zu erhöhen. Nach längerer Diskussion. Beschlussfassung: Den Stromtarif um 2 Rappen pro KW zu erhöhen und 20% vom Stromeinkauf an die Gemeinde abzugeben unter der Bedingung, dass der Steuersatz nicht angehoben werden darf. Summe an die Gemeinde jährlich CHF 200`000.–

Generalversammlungen 2004 / 2005
Die Srommarktliberalisierung ist in vollem Gange, darum wurde neu die EnAlpin anstelle der WEG gegründet. Die WEG (Walliser Elektrizitätsgesellschaft) wurde durch die EVWR  (Energiedienste Visp-Westlich Raron) übernommen. Die EnAlpin ist für den Strommakt verantwortlich. Das Leitungsnetz ins Tal bis nach den Trafostationen bleibt nach wie vor der EVWR, welche für die Stromzufuhr und den Leitungsunterhalt verantwortlich ist. Dadurch mussten neue Verträge abgeschlossen werden. Es wurde auch ein Vertrag zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft ausgearbeitet, welcher die Aufgaben klar trennt. Die Genossenschaft kaufte sich mit CHF 24`000.– bei der EVWR ein. Die Gemeinde Ihrerseits verzichtete auf einen Einkauf ( Finanzierungs-Problem) und trat Ihr Aktienpaket an die Genossenschaft ab, welche im Besitz des grösseren Aktienpaketes war, unter der Bedingung, dass die Genossenschaft den Stromverkauf an die Gemeinde, solange es seitens der Genossenschaft möglich ist, mit einem Rabatt von max. 25% abgibt. (z.B. Kunsteisbahn, Kirche. Schulhaus) Dadurch erübrigte sich auch der Vertragsabschluss zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft. Zusammen mit den Talgemeinden Almagell & Fee  wurden Offerten für den Stromeinkauf eingeholt. Man entschloss sich den günstigsten Lieferanten Durchschnittspreis 10,11 Rp. zuzüglich Durchgangsgebühren von Swiss Grid, Val Grid, Genossenschaft und MWST die EnAlpin zu berücksichtigen und schloss unter gleichen Bedingungen wie Almagell & Fee einen Vertrag von 5 Jahren ab.